Löschen oder nicht löschen – das ist die Frage!

Löschen oder nicht löschen – das ist die Frage!

Daten sind schon lange die Währung der Business-Welt. Jedes Unternehmen – wahrscheinlich auch Deines – sammelt konstant Daten. Und das ist erstmal kein Problem, solange es für die Daten eine Rechtsgrundlage gibt. Doch wenn diese einmal wegfällt fängt das große Grübeln an. Darf man diese Daten jetzt löschen? Muss man sie vielleicht löschen? Oder darf man sie keinesfalls löschen sondern muss sie weiterhin aufbewahren? Je nach Fall verlangt die DSGVO ein anderes Vorgehen. Daher ist es wichtiger denn je ein professionelles Löschkonzept zu erstellen und zu befolgen.

Aber was ist überhaupt ein Löschkonzept?

Ein Löschkonzept ist ein Ablauf von Vorgängen um einen Überblick über die gesammelten Daten zu haben, festzustellen ob diese gelöscht oder aufbewahrt werden müssen und dies schließlich auch umzusetzen. Aber ganz so einfach ist es natürlich nicht. Wie schon angedeutet, gibt es viele verschiedene Fälle und Regeln nach denen die Daten bewertet werden müssen. Es gibt je nach Unternehmen verschiedene Lösch- und Aufbewahrungspflichten, Personen können die Löschung ihrer Daten verlangen, Daten können irrelevant für ihren ursprünglichen Zweck werden…die Möglichkeiten sind zahlreich.
Eine Aufstellung von möglichen Fällen und wichtigen Punkten für ein Löschkonzept findest Du im Beitrag von security-insider zu dem Thema.

Was passiert wenn man kein Löschkonzept hat?

Wie bei allen Verstößen gegen die DSGVO drohen Dir auch bei Nichteinhaltung der Lösch- und Aufbewahrungspflichten empfindliche Strafen. So geschehen bei dem niederländischen Unternehmen Takeaway.com. Dieses hatte (unter anderem) gegen die Löschpflicht verstoßen und so eine Gesamtstrafe von 195.407 € auferlegt bekommen. Ein fehlendes Löschkonzept bedeutet natürlich nicht, dass Du zwangsläufig die Löschpflichten für gesammelte Daten verpassen wirst. Doch es hilft, dass Dir keine Daten mehr „durch die Lappen gehen“ und minimiert so die Chance gegen die DSGVO zu verstoßen.

Und wie bekommt man jetzt so ein Löschkonzept?

Dabei unterstützen wir Dich selbstverständlich gerne. Wie bei allen Anliegen zu der DSGVO und IT- und Datenschutzrecht helfen wir auch bei Deinem Löschkonzept.