Gesetz gegen Abmahnmissbrauch

Gesetz gegen Abmahnmissbrauch tritt in Kraft | Ziel: Fairen Wettbewerb sicherstellen

Oft reicht schon ein kleiner Fehler im Impressum aus und schon müssen Webseiten-Betreiber eine Strafe zahlen. Aus diesem Grund ist am Donnerstag, den 10.09.20, ein Gesetz gegen Abmahnmissbrauch in Kraft getreten. Dabei haben CDU/CSU und SPD für den Eintritt des Gesetzes zur Stärkung des fairen Wettbewerbs gestimmt. Die Grünen und die AfD stimmten dagegen. Was das Ziel des neuen Gesetzes ist und was die Grünen und die AfD kritisieren, erfährst Du in diesem Artikel.

Was ist das Ziel des Gesetzes gegen Abmahnmissbrauch?

In erster Linie soll das Gesetz Händler vor hohen Kosten durch Abmahnungen schützen. Das soll vor allem den fairen Wettbewerb sicherstellen. Dabei sollen insbesondere missbräuchliche Abmahnungen verhindert werden. Zusätzlich gehören hohe Anwaltsgebühren und Vertragsstrafen bei Bagatellverstößen nun der Vergangenheit an.

Online-Händler können bei Verstößen gegen die DSGVO zwar noch abgemahnt werden, für Mitbewerber besteht allerdings kein Anspruch mehr auf Kostenerstattung. Denn das Gesetz sieht vor, dass Abgemahnte nicht mehr die Anwaltskosten des mahnenden Unternehmens übernehmen müssen.

Ziele des Abmahnmissbrauchs Gesetz

Zuspruch der SPD und CDU/CSU

Die SPD hat sich vor allem in dem Punkt geäußert, dass es nicht fair sei, kleine Fehler so teuer zu bestrafen. Vor allem Startups und kleine Unternehmen, bauen schnell einmal den ein oder anderen kleinen Fehler ein. Abmahnungen direkt am Anfang verunsichern das ein oder andere Unternehmen oder führen sogar zu Finanzengpässen.

Die FDP und die Linken haben sich hingegen gewünscht, dass die erste Abmahnung kostenlos sei.

Die Grünen stehen insgesamt kritisch zu dem Gesetz und denken, dass die Abmahnverbände die erste, harmlose Abmahnung sehr leicht überspringen könnten und trotz allem Fehler im Impressum und der DSGVO zum eigenen Vorteil ausnutzen.

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