Ab diesem Jahr ändert sich einiges bei der GoBD

Go…WAS? Das fragst Du Dich jetzt… GoBD ist die Kurzfassung der…

Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff

Diese Grundsätze sind zum 1.1.2020 neu gefasst worden. „Die Kernforderung der GoBD – die „Unveränderbarkeit“ der Dokumentation – muss in Einklang mit DSGVO-konformen Löschkonzepten gebracht werden“ schreibt dazu die RA-Kanzlei SKW Schwarz, deren Artikel hierüber wir Dir stellvertretend für viele weitere Infos im Netz ans Herz legen:

https://www.skwschwarz.de/aktuelles/artikel/artikel-detail/news/neufassung-gobd-2020-veroeffentlicht-gobd-auch-bei-loeschkonzepten-nach-dsgvo-wichtig/4/detail/News/

Und was hat nun GCT und IT damit zu tun? HIerfür zitiere ich aus dem obigen Artikel:

Die GoBD entwickeln diese* Grundsätze im IT-Umfeld weiter und beinhalten z. B. auch Umsetzungsregelungen zur Archivierung oder der digitalen Steuerprüfung.

+ Pflichten zur Buchführung z. B. aus dem HGB (§§ 238 f., 257 HGB), Steuerrecht (§§ 90, 141 ff. AO) oder anderen Spezialgesetzen (§§ 91 ff. AktG, 41 ff. GmbHG, Apothekenbetriebsordnung, Eichordnung, § 26 KWG, GewO etc.)

Zum einen können wir Dir  kompetente Berater empfehlen, zum anderen erfüllt unser Mailarchiv as a Service, mit der Du Deinen gesamten Mailverkehr in unserem Frankfurter Data Center archivieren kannst, eine wichtige Voraussetzung zur Einhaltung der GoBD.

Anfang Januar ist ein perfekter Termin, mit der E-Mail-Archivierung zu starten: Ruf uns dafür an.