Abschreibung | Neue IT im Unternehmen richtig abschreiben

Neue Technik ist immer teuer und kann viele Unternehmen davon abhalten, in neue Anschaffungen zu investieren. Doch wenn der Laptop mal wieder aus dem Nichts abstürzt und die Leistung auch noch zu schaffen macht, dann müssen neue Geräte her. Wir haben genau für solche Fälle gute Nachrichten: denn neue Technik lässt sich kinderleicht abschreiben. Wie das funktioniert, erfährst Du jetzt.

Seit dem Frühjahr 2021 können neue Anschaffungen kinderleicht abgeschrieben werden. Die neue Steuerregel ermöglicht nun eine Abschreibung nach einem Jahr. Der Grund dafür ist, dass laut dem Bundefinanzministerium die Nutzungsdauer von Computer-Hardware und Software immer kürzer wird. Die Digitalisierung schreitet voran und ohne moderne Technik ist es nahezu unmöglich, dem Wettbewerb standzuhalten.

Neue Technik direkt abschreiben

Bis vor kurzem durften und konnten Unternehmen neue Technik nur über einen Zeitraum von drei Jahren abschreiben. Das kann nicht nur einen steuerlichen Nachteil mit sich ziehen, sondern sich auch auf die Arbeitsweise der Mitarbeiter auswirken. Hand aufs Herz, wer kauft denn neue Geräte für seine Mitarbeiter, wenn diese nicht einmal abgeschrieben sind? Richtig, wahrscheinlich keiner.

Bis zur Einführung der neuen Steuerregel war es Unternehmen nämlich nur erlaubt sogenannte geringwertige Wirtschaftsgüter direkt abzuschreiben. Was das genau heißt, erklären wir Dir jetzt.

Was sind geringwertige Wirtschaftsgüter?

Als GWG gelten selbstständig nutzbare, bewegliche und abnutzbare Wirtschaftsgüter, die bei ihrer Anschaffung einen bestimmten Kostenrahmen weder unter- noch überschreiten. Darunter fallen Geräte wie

  • Notebooks,
  • PCs,
  • Tablets
  • Kopierer
  • vereinzelte Software

Bis vor kurzem lag die Kostengrenze bei 250€. Die Obergrenze wurde hingegen auf 800€ festgelegt. Alle Grenzen sind bezogen auf den Nettopreis.

Der kniffelige Punkt ist hingegen, dass der Monitor, die Maus, der Drucker oder einzelne Verkabelungen nicht zu geringwertigen Wirtschaftsgütern zählen. Sie werden eingegliedert unter unselbstständigen Wirtschaftsgütern, da sie nur in Verbindung mit einem Notebook oder PC genutzt werden können.

Neue Steuerregel

Du hast nur Chinesisch verstanden? Keine Sorge, ab jetzt brauchst Du dir keine Gedanken mehr über geringwertige und unselbstständige Wirtschaftsgüter Gedanken machen. Denn ab sofort kannst Du alle Geräte außerhalb der Kostengrenzen abschreiben. Sprich: selbst die Maus, der Drucker oder Monitor können über die einjährige Nutzungsdauer abgeschrieben werden. Die einjährige Nutzungsdauer beginnt dabei ab dem Kaufdatum.

Ein Beispiel

Du hast am 01.07.2021 einen neuen Laptop und einen Monitor gekauft. Beide Geräte kannst Du anteilig im Jahr 2021 und 2022 abschreiben lassen. Somit ist dein neuer Laptop und Monitor bereits im Juli 2022 vollständig abgeschrieben.

Brauchen Sie eine ausführliche Beratung im Hinblick auf den Kauf von neuen Geräten?

Nicht immer ist es einfach Entscheidungen im Leben zu treffen. Vor allem nicht, wenn man neue Infrastruktur-Komponenten kaufen will. Denn dieser Markt ist so übersättigt an Angeboten, dass man bei der Vielzahl an Geräten und Anwender-Software gar nicht weiß, was die richtige Wahl für einen ist.

Welche IT-Produkte passen am besten ins IT-Gefüge und welche Abschreibungsmethode ist wann besser geeignet? Wir beraten Sie dazu gern.

Tel.: 06172 94 86-0
E-Mail: hallo@gct.de
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In unserer aktuellen IT-Insider-Ausgabe findest Du weitere hilfreiche Tipps und Tricks. Außerdem erfährst Du wie Du im Fall der Fälle handeln solltest, wenn ein Cyberangriff sich doch in Dein Unternehmen vorgedrungen hat.

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