Professionell aufgestellt im Homeoffice

Professionell aufgestellt im Homeoffice | Büro mieten & Steuern absetzen

Homeoffice wird uns auch dieses Jahr weiterhin begleiten. Viele Arbeitnehmer werden entweder voll oder ganz von Zuhause aus arbeiten. Was letztes Jahr allerdings oft liegen geblieben ist: die richtige Büroausstattung. Kein großer Bildschirm wie im Büro, keine Tastatur und keine Maus. Nach wie vor sind Mitarbeiter lediglich mit einem Laptop ausgestattet und der Küchenstuhl musste meist als Bürostuhl dienen.  Darunter leidet allerdings nicht nur die Effizienz, sondern ebenso die körperliche Gesundheit. Ein Laptop verursacht eine gekrümmte Köperhaltung und eine Überanstrengung der Augen. Eins steht fest: auf Dauer muss die richtige Ausstattung her.

Doch was kann man als Arbeitnehmer tun, wenn der Chef einem das nötige Zubehör nicht zur Verfügung stellen will, sei es aus Geldmangel oder fehlender Überzeugung?

Homeoffice mieten

Hört sich merkwürdig an, aber ist durchaus sinnvoll. Denn davon profitierst nicht nur Du, sondern auch Dein Vorgesetzter. Die Mietdauer lässt sich bei den meisten Firmen flexibel bestimmen und auch das benötigte Zubehör bei Bedarf erweitern.

Unser Partner balans bietet Dir hierbei die passende Ausstattung, damit Deine Gesundheit die Homeoffice-Zeit sicher und gesund übersteht.

Wir bei GCT bieten Dir passend zu Deiner Ausrüstung Microsoft-Lizenzen an. Kontaktiere uns hierzu per Telefon: 06172 94 86-0, E-Mail: hallo@gct.de oder WhatsApp: 06172 9486-50.

Solltest Du für einen längeren Zeitraum von Zuhause aus arbeiten oder hast Du generell einen Homeoffice-Job, dann lohnt es sich für Dich oder Dein Unternehmen in den Kauf zu investieren, da im Anschluss die IT-Ausstattung noch günstig verkauft werden kann.

Für Unternehmen stellt das Leasing-Modell im Hinblick auf kürzere Mietdauern allerdings einen Vorteil dar. Denn die monatlichen Beträge wirken sich positiv auf den Chashflow aus. Eine einmalige Investition in die Ausstattung der Mitarbeiter muss mühselig abgeschrieben werden und fällt zu einem gemeinsamen Zeitpunkt an, was die Liquidität des Unternehmens stark beeinflussen kann.

Büroausstattung als Arbeitnehmer kaufen und steuerlich absetzen

Wenn Du schon vor längerer Zeit überlegt hast Dir einen Drucker oder einen Monitor für private Zwecke zu bestellen, dann ist jetzt der richtige Zeitpunkt. Bürotechnische Anschaffung lassen sich nämlich unter den Werbekosten absetzen. Wichtig ist hierbei nur, dass Du berufliche und private Nutzung prozentual aufteilst. Beispielsweise 60% beruflich und 40%privat anrechnen lässt. Gegenüber dem Finanzamt bist du auf der sicheren Seite, wenn Du Dir von Deinem Arbeitgeber eine Bescheinigung ausstellen lässt, die Du dem Finanzamt als Nachweis vorlegen kannst, dass Du dauerhaft oder übergangsweise von Zuhause aus arbeitest.

Homeoffice-Pauschale

Allgemein wurde eine Homeoffice-Pauschale für gestiegene Strom- und Nebenkosten in Höhe von 600€ angesetzt. Diese lässt sich für maximal 120 Tage mit 5€ pro Tag geltend machen.

Allerdings entfällt in Deiner Steuererklärung die Pendlerpauschale, weshalb Du wahrscheinlich auf null rauskommst oder sogar verlierst.

Eine einfache Beispielrechnung:

Fährst Du regulär 30km zur Arbeit, konntest Du diese 30km mit Werbungskosten in Höhe von 0,30€ pro gefahrenen Kilometer absetzen. Ausgehend von regulären 220 Arbeitstagen im Jahr lässt sich folgende Berechnung darstellen:

Beispielrechnung

Telefonkosten absetzen

Telefonkosten lassen sich pauschal mit 20% (maximal jedoch 20€) in der Steuererklärung absetzen.

Arbeitszimmer absetzen – Voraussetzungen

Vor der Corona-Krise hat es sich als schwierig erwiesen, ein Arbeitszimmer steuerlich abzusetzen. Allerdings wurden die Regelungen nun gelockert und insofern Du folgende Anforderungen erfüllst, kannst Du den Steuerabzug in Deiner nächsten Steuererklärung geltend machen:

  1. Bei Deinem Arbeitszimmer muss es sich um einen abgetrennten Raum handeln. Ein Schreibtisch in Wohnzimmer reicht dabei nicht aus.
  2. Das Arbeiten von Zuhause muss von Deinem Chef aus angeordnet werden. Eine reine Empfehlung reicht hierbei nicht aus.
  3. Achte darauf, dass Du Dein Arbeitszimmer nur fürs Arbeiten benutzt. Denn überschreitet die private Nutzung die 9{%-Grenze, so kannst Du es bereits nicht steuerlich absetzen. Auch ein Kleiderschrank in dem Raum oder eine Abstellkammer kann ein Ausschlusskriterium sein.

Wieviel kann ich steuerlich absetzen?

Lebst Du in einer 200 Quadratmeter Wohnung und Dein Arbeitszimmer ist 15 Quadratmeter groß, so kannst Du 7,5% (15/200) steuerlich absetzen (inklusive Nebenkosten). Auch die zugehörige Einrichtung wie etwa Lampen lässt sich steuerlich geltend machen. Du musst lediglich mindestens 3 von 5 Tagen von Zuhause aus arbeiten, denn bei 2 von 5 Tagen ist eine Höchstgrenze von 1.250€ festgelegt.