Wie GCT Dir hilft, die NIS-2-Richtlinie zu erfüllen
Was passiert, wenn Du die NIS-2 Vorschriften nicht einhältst?
Die NIS-2-Richtlinie ist von entscheidender Bedeutung für die Cybersicherheit in besonders wichtigen Einrichtungen und wichtigen Einrichtungen. Aber was passiert, wenn Du diese Vorschriften nicht einhältst?
Art. 1 § 38 (3) der Richtlinie betont, dass die Geschäftsleitungen besonders wichtiger Einrichtungen regelmäßig an Schulungen teilnehmen müssen. Diese Schulungen sind notwendig, um ausreichende Kenntnisse und Fähigkeiten zur Erkennung und Bewertung von Risiken sowie zur Anwendung von Risikomanagementpraktiken im Bereich der IT-Sicherheit zu erwerben. Wenn diese Anforderungen nicht erfüllt werden, haftet die Geschäftsführung für Verstöße nach den Regeln des jeweiligen Gesellschaftsrechts und kann für die mangelnde Sicherheit und resultierende Schäden verantwortlich gemacht werden.
Wie GCT Dich unterstützt
Security Awareness Trainings: Schulungspflicht der Geschäftsleitung
Um sicherzustellen, dass Deine Geschäftsleitung den Anforderungen der NIS-2-Richtlinie gerecht wird, bietet GCT maßgeschneiderte Security Awareness Trainings an. Unsere Schulungen sind praxisnah und auf die spezifischen Bedürfnisse Deines Unternehmens zugeschnitten. So stellen wir sicher, dass Deine Führungskräfte bestens auf aktuelle Bedrohungen vorbereitet sind und die erforderlichen Fähigkeiten erlangen, um Risiken effektiv zu managen. Durch aktuelle Fallstudien und Übungen vermitteln wir das notwendige Wissen, um die Auswirkungen von Sicherheitsrisiken zu minimieren und die Resilienz Deiner IT-Infrastruktur zu erhöhen.
Denn 95 % aller Cybersicherheitsvorfälle sind auf menschliches Fehlverhalten zurückzuführen“, berichtete das World Economic Forum im Global Risks Report 2022. Kein Wunder, denn Deine Mitarbeiter stehen an vorderster Front, wenn Angreifer versuchen, technische oder menschliche Schwachstellen auszunutzen. Durch gezieltes Training Deiner Mitarbeiter kannst Du das Risiko eines erfolgreichen Angriffs erheblich reduzieren.
Cyber Risiko Check: Finde Deine Sicherheitslücken, bevor es Cyberkriminelle tun
Gemäß Art. 1 § 30 (1) und (2) der NIS-2-Richtlinie müssen besonders wichtige Einrichtungen geeignete, verhältnismäßige und wirksame technische und organisatorische Maßnahmen ergreifen, um die Verfügbarkeit, Integrität und Vertraulichkeit ihrer IT-Systeme zu gewährleisten. Diese Maßnahmen müssen dem Stand der Technik entsprechen und auf einem gefahrenübergreifenden Ansatz beruhen.
Mit unserem Cyber Risiko Check identifizieren wir potenzielle Sicherheitslücken in Deinen Systemen, bevor Cyberkriminelle dies tun. Unsere Experten führen eine umfassende Risikoanalyse durch und liefern eine objektive Risikoeinschätzung sowie eine detaillierte Beurteilung Deines aktuellen Cybersecurity Levels. Wir unterstützen Dich bei der Umsetzung von Sicherheitskonzepten, die den europäischen und internationalen Normen entsprechen und Deine Systeme, Komponenten und Prozesse wirksam schützen.
Unsere maßgeschneiderten Lösungen für Dein Unternehmen
GCT versteht die spezifischen Herausforderungen, denen Unternehmen bei der Umsetzung der NIS-2-Richtlinie gegenüberstehen. Unsere Dienstleistungen sind darauf ausgerichtet, Dir nicht nur bei der Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen zu helfen, sondern auch die Sicherheit und Resilienz Deiner IT-Infrastruktur nachhaltig zu verbessern.
Maßnahmen zum Risikomanagement für Cybersicherheit
Um den Anforderungen der NIS-2-Richtlinie gerecht zu werden, musst Du mindestens die folgenden Cybersecurity-Maßnahmen umsetzen:
- Policies: Konzepte für Risikoanalyse und Sicherheit für Informationssysteme
- Vorfallsbewältigung: Erkennung, Analyse, Eindämmung und Reaktion auf Vorfälle
- Business Continuity: Backup-Management und Wiederherstellung, Krisenmanagement
- Supply Chain: Sicherheit in der Lieferkette
- Einkauf: Sicherheit bei Erwerb, Entwicklung und Wartung der IT-Systeme, einschließlich Management und Offenlegung von Schwachstellen
- Wirksamkeit: Bewertung der Wirksamkeit der Risikomanagementmaßnahmen
- Cyberhygiene, Schulung: Cyberhygiene (z.B. Updates) und Schulungen in Cyber Security
- Kryptografie: Einsatz von Kryptografie und gegebenenfalls Verschlüsselung
- Personal, Zugriffe, Assets: Personalsicherheit, Zugriffskontrolle und Asset Management
- Authentifizierung: Multi-Faktor-Authentifizierung oder kontinuierliche Authentifizierung
- Kommunikation: Sichere Sprach-, Video- und Text-Kommunikation, ggf. auch im Notfall
Verantwortung der Geschäftsführung
Die Geschäftsführung ist verpflichtet, diese Maßnahmen umzusetzen und deren Umsetzung zu überwachen. Sie haftet für Verstöße und muss regelmäßig an Schulungen teilnehmen, um die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten zu erwerben.
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Kontaktiere uns noch heute, um mehr darüber zu erfahren, wie GCT Dein Unternehmen auf dem Weg zur Compliance unterstützen kann. Mit GCT als Partner bist Du bestens gerüstet, um den hohen Anforderungen der NIS-2-Richtlinie gerecht zu werden und die Sicherheit Deiner Dienste zu gewährleisten.
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- E-Mail: hallo@gct.de