Falsche Auftragsbestätigung

Falsche Auftragsbestätigungen | Was zu tun ist

Immer häufiger hört man, dass Konsumenten Auftragsbestätigung per E-Mail zugeschickt bekommen, mit Leistungen, die sie gar nicht bestellt haben.  Doch was ist in solchen Situationen zu tun? Wie handelt man richtig und warum man diese E-Mails auf gar keinen Fall ignorieren sollte, erfährst Du jetzt.

Wer kennt es nicht? Man wird von einem Telekommunikationsbetreiber angerufen und irgendwie mit ziemlich vielen Angeboten zugetextet. Oder noch besser: Man hat seinen Handytarif gekündigt, erhält jedoch anstelle einer Kündigungsbestätigung einen Anruf. Der Mitarbeiter fragt einen am Telefon dazu aus, warum man gekündigt hat und ob ein Gegenangebot unterbreitet werden soll. Eins ist klar: solche Anrufe dienen dazu, einen von der Kündigung abzubringen. Wenig später findet man in seinem E-Mail-Postfach eine E-Mail mit einer Auftragsbestätigung. Sofort fängt man an, sich Gedanken zu machen, ob man der Person am Telefon ein falsches Interesse vermittelt hat und es demzufolge ein Versehen war. Es könnte allerdings auch Absicht sein. Doch was nun?

Eins lässt sich sagen: Niemals sollten solche E-Mails ignoriert werden!

Ein Fall, der vor Gericht ging

Vor nicht allzu langer Zeit ging genau so ein Fall vors Gericht. Ein Verbraucher klagte Vodafone an, da das Unternehmen ihm trotz mehrmaliger Absage Produkte in Rechnung gestellt hatte. Der Kunde hatte allerdings aufgrund seines Umzugs seinen DSL-Anschluss gekündigt und erhielt, wie auch sonst, einen Anruf. In dem Anruf versuchte der Mitarbeiter der Vodafone dem Kunden mehrere Alternativ-Produkte zu verkaufen, die allerdings alle abgelehnt wurden. Nichtdestotrotz erhielt der Kunde einige Zeit später eine Bestätigungsmail über zwei vermeintlich gekaufte Produkte.

Diesen Vorfall ließ der Kunde nicht auf sich sitzen und beschwerte sich bei der Verbraucherzentrale. Kurze Zeit später hatte Vodafone eine Klage am Hals. Das Landgericht hat dabei dank der Beweisaufnahme des Telefonats entschieden, dass es sich bei dem Vorfall um Belästigung handelte. Aber warum Belästigung? Diese entsteht dadurch, dass der Kunde tätig werden muss, um diesen nicht bestellten Auftrag rückgängig zu machen. Dementsprechend gehen viel Zeit und Nerv drauf, um alles wieder in Ordnung zu stellen.

Was sind die Folgen?

Für das Unternehmen, welches vom Kunden nicht bestellte Aufträge versendet, kann im schlimmsten Fall eine Strafe in Höhe von 250.000 € drohen. Das gilt auch dann, wenn dem Kunde Zusatzleistungen verkauft werden, die gar nicht erwähnt oder bestellt wurden.

Unser Tipp an Dich! Melde Dich direkt bei der Vebraucherzentrale, wenn Du solch eine E-Mail bekommst. Natürlich ist das zeitraubend und nervig, aber es ist besser, wenn Du direkt handelst.