Neues TTDSG Gesetz

Neues TTDSG-Gesetz | Neuerungen und deutliche Regelungen

Seit dem 01.Dezember 2021 ist das neue Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG) in Kraft getreten. Vor allem für Webseiten-Betreiber, aber auch für Unternehmen und Agenturen gibt es wichtige und verpflichtende Änderungen.

Die Wichtigsten Informationen in Kürze:

  • Cookies und Tracking-Dienste brauchen eine eindeutige, echte Einwilligung der Nutzer
  • Folglich ist seit dem 1.12 ein echtes Cookie Consent Banner auf allen Webseiten Pflicht
  • Die neuen Gesetzregeln gelten auch für Messenger und Apps

Was heißt das für mich?

Die Änderungen und Anpassungen sollte sich jedes Unternehmen möglichst zeitnah anschauen und anschließend auch umsetzen. Für Webseitenbetreiber gilt nach dem TTDSG beispielsweise Folgendes:

  • Das Cookie-Banner muss zwingendermaßen einen „Annehmen“ und einen „Ablehnen“ Button beinhalten. Wichtig dabei ist, dass der „Annehmen“-Button nicht hervorgehoben wird.
  • Die Besucher der Webseite müssen umfassend über die Zwecke und Anzahl der verwendeten Dienste informiert werden.
  • Cookies und Tracking-Dienste müssen bis zur Einwilligung des Nutzers deaktiviert sein

 

Informiere Dich im Detail über die Cookies und Tracking-Dienste auf folgender Seite.

Weitere generelle Informationen über das neue Datenschutzgesetz findest Du hier.